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Oberlandesgericht Hamm, 1 UF 289/96

Datum:
04.02.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 UF 289/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:0204.1UF289.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 34 F 132/96
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld in seinem Ausspruch zum Ehegattenunterhalt unter 1) b) dahingehend abgeändert, daß die Zahlungsverpflichtung nur bis einschließlich August 1996 besteht und für die Folgezeit die Klage abgewiesen wird.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/5, dem Beklagten zu 4/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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