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Oberlandesgericht Hamm, 18 U 235/96

Datum:
16.06.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 235/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:0616.18U235.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 6 O 465/95
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus weitere 172,50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. März 1997 zu zahlen.

Die Kosten der ersten Instanz werden den Beklagten auferlegt.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 95 % die Beklagten und zu 5 % die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beider Parteien liegt unter der Revisionssumme.

 
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