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Oberlandesgericht Hamm, 13 U 185/96

Datum:
05.03.1997
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 185/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1997:0305.13U185.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 401/95
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 27. August 1996 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.539,15 DM nebst 11,75 % Zinsen seit dem 22. August 1995 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 71 % und die Beklagten 29 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 39 % und die Beklagten 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 4.539,15 DM und den Kläger um 2.919,58 DM.

 
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