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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 92/96

Datum:
28.11.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 92/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1996:1128.6U92.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 0 6/95
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 1. April 1996 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 610,00 DM nebst 4 % Zinsen von 600,00 DM seit dem 13.01.1995 und von 10,00 DM seit dem 11.11.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) werden unter Abweisung der weitergehenden Widerklage des Beklagten zu 1) verurteilt, an den Beklagten zu 1) als Gesamtschuldner 2.626,19 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.09.1996 zu zahlen.

Die Widerklage der Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen

- die Gerichtskosten zu 63 % der Kläger, zu 13 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner,zu 21 % der Beklagte zu 1) undzu 3 % die Beklagten als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten des Klägerszu 76 % er selbst,zu 21 % der Beklagte zu 1) undzu 3 % die Beklagten als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2)zu 38 % sie selbst undzu 62 % der Kläger

- die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1)zu 24 % er selbst,zu 63 % der Kläger undzu 13 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2)zu 5 % sie selbst undzu 95 % der Kläger.

Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen

- die Gerichtskostenzu 38 % der Kläger,zu 30 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner,zu 12 % der Beklagte zu 1),zu 17 % die Beklagte zu 2) undzu 3 % die Beklagten als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten des Klägerszu 68 % er selbst,zu 12 % der Beklagte zu 1),zu 17 % die Beklagte zu 2) undzu 3 % die Beklagten als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2)zu 70 % sie selbst undzu 30 % der Beklagte zu 1);

- die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1)zu 18 % er selbst,zu 45 % der Kläger undzu 37 % der Kläger und die Widerbeklagte zu 2) als Gesamtschuldner;

- die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2)zu 33 % sie selbst undzu 67 % der Kläger.

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 6.000,00 DM.

 
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