Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 U 35/96

Datum:
24.09.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 35/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1996:0924.4U35.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 17 O 3/95
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Dezember 1995 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bochum – Kammer für Handelssachen – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß im Tenor zu Nr. 2 folgende Worte entfallen:

„der bislang mit dieser Werbung erzielten Umsätze sowie."

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte mit 100.000,00 DM (zugleich Gebührenstreitwert der Berufungsinstanz).

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beide Parteien können die Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank