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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 220/95

Datum:
12.06.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 220/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1996:0612.20U220.95.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 308/94
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Juli 1995 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Juni 1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt die Beklagte zu 11 %, die weiteren 89 % ihrer Kosten tragen die Streitverkündeten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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