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Oberlandesgericht Hamm, 12 WF 248/96

Datum:
30.10.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 WF 248/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1996:1030.12WF248.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Beckum, 5 F 84/96
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit er eine Regelung des Umgangs mit seiner Tochter ..., geboren am 24.3.1992, dahin begehrt, daß er ihn stundenweise in den Räumen Dritter ausüben kann.

Dem Antragsteller wird Rechtsanwalt ... in ... zu den Bedingungen eines in ... ansässigen Anwalts beigeordnet.

Das weitergehende Gesuch auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bleibt zurückgewiesen. Insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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