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Oberlandesgericht Hamm, 12 UF 451/95

Datum:
22.03.1996
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 UF 451/95
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1996:0322.12UF451.95.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen-Steele, 14 F 181/95
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele vom 31- Oktober 1995 wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußbeschwerde der Antragstellerin wird der vorgenannte Beschluß abgeändert.

Die Wohnung im Haus XXX, XXX

wird einschließlich der Kellerräume der Antragstellerin zur ausschließlichen Nutzung für die Zeit der Trennung der Parteien zugewiesen.

Der Antragsgegner hat das Haus bis zum 30. April 1996 zu räumen.

Von den gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je die Hälfte. Außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden nicht erstattet.

 
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