Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 30/93

Datum:
23.05.1995
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 30/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1995:0523.27U30.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 3 O 386/92
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 3. Dezember 1992 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 35.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. September 1992 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger seinen künftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfallereignis vom 14. Mai 1991 zu ersetzen, soweit seine materiellen Ansprüche nicht auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger übergegangen sind.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtzuges werden dem Kläger zu 27 % und den Beklagten zu 73 % auferlegt.

Von den Kosten des Berufungsrechtszuges tragen der Kläger 36 % und die Beklagten 64 %. Die Kosten der Streithelferin werden den Beklagten zu 64 % auferlegt und dieser selbst zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank