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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 55/94

Datum:
01.07.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 55/94
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1994:0701.20U55.94.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 2 O 501/93
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Oktober 1993 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des Vorfalles vom 09.06.1992 Versicherungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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