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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 265/93

Datum:
28.01.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 265/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1994:0128.20U265.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 11/92
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Klägerin das am 29.07.1993 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die Sicherheit auch durch unbefristete Bankbürgschaft erbringen.

 
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