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Oberlandesgericht Hamm, 12 U 171/93

Datum:
13.04.1994
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 171/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1994:0413.12U171.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 178/93
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 30. August 1993 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wie folgt teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.958,65 DM zuzüglich 8 % Zinsen seit dem 26. November 1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 99 % und die Klägerin zu 1 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Parteien erreicht die Revisionssumme nicht.

 
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