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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 43/93

Datum:
07.06.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 43/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:0607.6U43.93.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 12 0 399/91
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 27. November 1992 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Urteilstenor wie folgt neu gefaßt wird:

Wegen der Zahlungsansprüche ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen weitergehenden künftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger übergegangen sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten in Höhe von 9.76 1,17 DM.

 
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