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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 57/92

Datum:
18.01.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 57/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:0118.3U57.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 353/90
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 3) wird das am 10. Januar 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert:

Die Klage wird gänzlich abgewiesen.

Die Anschlußberufung des Klägers gegen das genannte Urteil wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten, die sie auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbringen können.

 
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