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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 295/92

Datum:
22.11.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 295/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:1122.3U295.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 0 145/91
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. September 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei stung in Höhe von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Be klagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch unbe dingte und unbefristete Bürgschaft einer Großbank, einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

 

Tatbestand:

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die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Mindesthöhe von 150.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen;
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die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger für den Zeitraum August 1988 bis Mai 1990 einen Erwerbsausfallschaden in Höhe von 66.724,63 DM nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen;
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weiter festzustellen, daß die Beklagten als Gesamtschuld ner verpflichtet sind, allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden des Klägers aus dem Eingriff vom 15. Juni 1988 im Herzzentrum (..) zu tragen, soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes auf Versicherungsträger übergegangen sind oder übergehen.
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Entscheidungsgründe:

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