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Oberlandesgericht Hamm, 3 U 239/92

Datum:
16.06.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 239/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:0616.3U239.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 6 0 84/91
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Juni 1992 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbringen können.

 
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Entscheidungsgründe:

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