Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 U 108/91

Datum:
28.04.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 108/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:0428.3U108.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 18 0 323/85
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 1991 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Den Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

 

Tatbestand:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Entscheidungsgründe:

13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank