Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 27 U 144/92

Datum:
17.08.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 U 144/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:0817.27U144.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 O 366/91
 
Tenor:

Die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 15. April 1992 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im übrigen - das vorgenannte Urteil abgeändert und neu gefaßt.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger zu Händen seines Prozeßpflegers unter Einschluß des vom Landgericht ausgeurteilten Betrages insgesamt 29.997,53 DM nebst Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 4 % seit dem 1. Mai 1991 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger 67 % und die Beklagten 33 %.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger zu 54 % und den Beklagten zu 46 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank