Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 79/93

Datum:
10.10.1993
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 79/93
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1993:1010.15W79.93.00
 
Schlagworte:
Ausschluss von Versorgungsleistungen
Normen:
§ 16 Abs. 2 WEG
Leitsätze:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips berechtigt, einen Wohnungseigentümer bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser, Allgemeinstrom und Heizenergie auszuschließen.

 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die gerichtlichen Kosten des dritten Rechtszuges zu tragen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert dieser Instanz wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank