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Oberlandesgericht Hamm, 5 UF 2/92

Datum:
05.06.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 UF 2/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1992:0605.5UF2.92.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hagen, 58 F 223/91
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Oktober 1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.276,92 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16. Dezember 1991 zu zahlen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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