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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 27 u. 28/92

Datum:
21.01.1992
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 27 u. 28/92
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1992:0121.1WS27U28.92.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, StVK 1009/91
 
Tenor:

1) Dem Verurteilten wird auf seine Kosten gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.

2) Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Aussetzung der Vollstreckung der Strafreste aus den Urteilen des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 2. November 1987 und 28. August 1989 wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

 
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