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Oberlandesgericht Hamm, 21 U 33/91

Datum:
28.11.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 U 33/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1991:1128.21U33.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 17 O 216/90
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 26.10.1990 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1 ) darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung, auch durch Bürgschaft eines deutschen Bankinstituts, in Höhe von 21.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor entsprechend Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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