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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 166/91

Datum:
22.08.1991
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 166/91
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1991:0822.15W166.91.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 7 T 730/90
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in dieser Instanz nicht statt.

Der Gegenstandwert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.733,25 DM festgesetzt.

 
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