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Oberlandesgericht Hamm, 5 UF 352/89

Datum:
09.02.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 UF 352/89
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1990:0209.5UF352.89.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Iserlohn, 14 F 245/84
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 1989 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Iserlohn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage der Klägerin wird abgewiesen.

Hinsichtlich der Widerklage des Beklagten bleibt es bei der Feststellung, daß die Hauptsache erledigt ist.

Die Kostenentscheidung - auch hinsichtlich der Kosten der Berufung - bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

 
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