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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 4/90

Datum:
06.02.1990
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 4/90
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1990:0206.2WF4.90.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 110 F 253/89
 
Tenor:

wird der Beschluß des Amtsgerichts Essen vom 18. Dezember 1989 auf die Beschwerde der Parteien abgeändert.

Der Antragstellerin wird im Rahmen der bewilligten Prozeßkostenhilfe Rechtsanwalt ... in ... beigeordnet.

Dem Antragsgegner wird Rechtsanwalt ... in ... beigeordnet.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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