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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 513/88

Datum:
07.04.1989
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 513/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1989:0407.15W513.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 T 416/88
 
Tenor:

Die sofortigen weiteren Beschwerden werden zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz trägt der Beteiligte zu 2) 95 %, der Beteiligte zu 1) 5 %. Die in diesem Verfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 205.000,- DM festgesetzt.

 
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