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Oberlandesgericht Hamm, 13 UF 123/89

Datum:
29.09.1989
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 UF 123/89
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1989:0929.13UF123.89.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 20 F 619/88
 
Tenor:

Unter Zurückweisung ihres weitergehenden Antrages und Rechtsmittels wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 10.4.1989 der am 22.3.1989 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert.

Der Antragstellerin werden über den Teilvergleich vom 23.01.1989 hinaus folgende Hausratsgegenstände zugewiesen:

1.

aus dem Wohnzimmer,

a)

1 Vitrinenschrank,

b)

1 Couchtisch und von der Couchgarnitur das zweisitzige Sofa und 1 Sessel,

c)

1 Stehlampe,

2.

aus dem Badezimmer,

a)

1 kleines Regal,

b)

1 Waschmaschine,

3.

eine Einbauküche mit eingebautem Kühlschrank und Herd.

Die Kosten des gesamten Hausratsteilungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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