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Oberlandesgericht Hamm, 8 U 58/88

Datum:
17.10.1988
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 58/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1988:1017.8U58.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 297/87
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 2. Dezember 1987 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.540,40 DM nebst 6% Zinsen seit dem 21. Mai 1987 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 7/10 der Klägerin und zu 3/10 der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 5.724,12 DM, die Beklagte in Höhe von 2.540,40 DM.

 
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