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Oberlandesgericht Hamm, 20 W 37/88

Datum:
13.07.1988
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 37/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1988:0713.20W37.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 14 O 141/85
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Streitwert für den Klageantrag zu 1) wird auf 2.000.000,- DM, für den Klageantrag zu 2) auf 200.000,- DM, insgesamt somit auf 2.200.000,- DM, festgesetzt.

Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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