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Oberlandesgericht Hamm, 5 U 108/86

Datum:
24.11.1986
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 108/86
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1986:1124.5U108.86.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 2 O 539/85
 
Tenor:

wird das am 6. November 1986 verkündete Urteil des Senats gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß die Höhe der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung 10.000,-- DM - in Worten "zehntausend Deutsche Mark" - beträgt.

Die Kläger können die Sicherheit auch durch unbefristete und unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet xxx einschließlich xxx ansässigen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen.

 
 

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