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Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 172/83

Datum:
23.11.1983
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 172/83
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1983:1123.1WS172.83.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt ... aus ... zum Pflichtverteidiger für das Revisionsverfahren bestellt.

Die Bestellung umfaßt nicht die Vertretung des Angeklagten in einer etwaigen Revisionsverhandlung.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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