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Oberlandesgericht Hamm, 4 Ss OWi 253/74

Datum:
20.05.1974
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ss OWi 253/74
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:1974:0520.4SS.OWI253.74.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Schwelm, 14 OWi 430/73
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Bußgeldausspruch aufgehoben. Gegen den Betroffenen wird eine Geldbuße von 100,00 DM festgesetzt. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Die Rechtsbeschwerdegebühr wird auf 2/3 ermäßigt und in dieser Höhe dem Betroffenen auferlegt. Die Auslagen des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen in dieser Instanz erwachsenen notwendigen Auslagen trägt zu 2/3 der Betroffene, zu 1/3 die Staatskasse.

 
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