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Oberlandesgericht Düsseldorf, IV-2 ORbs 146/25

Datum:
09.01.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
IV-2 ORbs 146/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2026:0109.IV2ORBS146.25.00
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Jedoch wird der Schuldspruch des Urteils dahin berichtigt, dass der Betroffene nach dem Bußgeldbescheid des Kreises Wesel vom 5. Juni 2023, Az.: 0…., der tateinheitlichen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Nichtbeachtung eines bestehenden Verkehrsverbots schuldig ist.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.

 
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