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Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 120/25

Datum:
05.05.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 120/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2026:0505.1U120.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 1 O 174/23
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.07.2025 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg (1 O 174/23) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.713,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2023, die Beklagte zu 2. auch vom 14.06. bis zum 17.11.2023, zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von der Verpflichtung zur Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwalts­gebühren gegenüber der A.-GmbB in Höhe von 280,60 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 % zu tragen, die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 33 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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