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Oberlandesgericht Düsseldorf, Verg 1/25

Datum:
23.07.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Verg 1/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0723.VERG1.25.00
 
Tenor:

I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 26.12.2024 (VK 3-42/24) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses in der Hauptsache richtig lautet:

Es wird festgestellt, dass der Vertrag über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft „F.“ in H. zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen vom 14.11.2024 von Anfang an unwirksam war.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

III. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf (bis) 95.000 € festgesetzt.

 
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