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Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 U 101/24

Datum:
24.10.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 101/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:1024.7U101.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 7 O 15/24
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 22.05.2024, Az.: 7 O 15/24, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin weitere 16.666,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2023 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses und das angegriffene Urteil, soweit es aufrecht erhalten bleibt, sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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