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Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 18/24

Datum:
29.12.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 18/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:1229.4U18.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 95/22
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal (4 O 95/22) vom 16.01.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieser Beschluss und die mit der Berufung angefochtene Entscheidung des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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