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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Ws 51-52/25

Datum:
17.04.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 51-52/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0417.3WS51.52.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 21 StVK 96/25
 
Tenor:

1.    Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss

a) hinsichtlich der Weisung, jeden Wechsel der Wohnung der Staatsanwaltschaft Köln mitzuteilen (Ziffer 3 lit. a), und

b) hinsichtlich der Weisung nach Ziffer 3 lit. b

aufgehoben.

2.    Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu erneuter Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Wuppertal zurückverwiesen.

3.    Im Übrigen wird die Beschwerde verworfen.

4.    Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.

 
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