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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Kart 937/24

Datum:
03.12.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Kart 937/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:1203.3KART937.24.00
 
Leitsätze:

Es unterliegt keinen Bedenken, dass der Betreiber eines „neuen Netzes“, der zunächst nicht der Anreizregulierung unterfällt, nicht in den Anwendungsbereich der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vom 28. August 2024 (BK8-24-001-A) einbezogen worden ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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