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Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 64/24

Datum:
04.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 U 64/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0304.22U64.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 5 O 318/16
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.04.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Verhandlungstermin vom 07.03.2025 wird aufgehoben.

 
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