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Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 55/24

Datum:
06.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 U 55/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0306.22U55.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 5 O 156/19
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.04.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kostennebenintervention der Streithelferin zu 1) werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Verhandlungstermin vom 21.03.2025 wird aufgehoben.

 
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