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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/24

Datum:
23.10.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 152/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:1023.20U152.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 38 O 10/24
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.10.2024 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 38 O 10/24 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 135.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen wird der Beklagten nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Hinsichtlich der Unterlassungsverurteilungen gemäß Ziffer 1., 3. und 4. des Tenors des landgerichtlichen Urteils sowie der Verurteilung zur Zahlung von 304,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2024 wird die Revision zugelassen.

 

Gründe

A)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

B)

29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61
 

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