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Oberlandesgericht Düsseldorf, 18 U 149/23

Datum:
22.01.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 U 149/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0122.18U149.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 33 O 86/23
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (33 O 86/23)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

 
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