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Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (33 O 86/23)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
2Der Termin vom 22.01.2025 wird aufgehoben.
3Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.
4Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 16.12.2024 Bezug genommen.
5Eine Stellungnahme der Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.
6Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.
7Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.
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