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Oberlandesgericht Düsseldorf, 13 U 67/24

Datum:
18.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 67/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0318.13U67.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 4 O 251/23
 
Tenor:

1. Der Termin vom 8. Mai 2025 wird aufgehoben.

2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 18. April 2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren einstimmig zurückzuweisen, weil die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

3. Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von drei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.

5. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis € 50.000,00 festgesetzt.

 
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