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Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 27/23

Datum:
22.07.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 27/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0722.9U27.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 1 O 33/22
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter teilweiser Abänderung des am 25.01.2023 verkündeten Urteils der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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