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Oberlandesgericht Düsseldorf, 8 U 130/20

Datum:
21.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 130/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0321.8U130.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 4 O 19/18
Leitsätze:

1.

Für die Frage, ob alle gebotenen Untersuchungen durchgeführt und vertretbare Diagnosen gestellt wurden, kommt es bei einem stufenweisen Vorgehen maßgeblich auf die vom Patienten geschilderten Symptome an.

2.

Ergibt sich daraus keine Veranlassung für weitergehende Untersuchungen, ist ein Arzt auch nicht verpflichtet, diese dem Patienten als Selbstzahler anzubieten.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.02.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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