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Oberlandesgericht Düsseldorf, 8 U 102/22

Datum:
18.01.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 U 102/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0118.8U102.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 3 O 297/19
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.05.2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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