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Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Kart 87/23

Datum:
06.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Kart 87/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0306.3KART87.23.00
 
Leitsätze:

Die Pflichten der Bundesnetzagentur zur Anpassung der regulatorischen Vorgaben an die durch den Ausstieg aus der Erdgasversorgung (voraussichtlich) veränderten Verhältnisse sind in Anlehnung an diejenigen Anpassungs- und Korrekturpflichten zu bestimmen, die den Gesetzgeber selbst treffen können. Insbesondere ist auch ihr ein Anpassungsspielraum in zeitlicher Hinsicht zuzubilligen.

 
Tenor:

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 8. November 2022 (BK9-22/614) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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