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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 W 96/23

Datum:
11.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 96/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0311.20W96.23.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 13. September 2023 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 12. Dezember 2023 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen dahingehend abgeändert, dass von der Antragstellerin an Kosten 24.957,71 € - vierundzwanzigtausendneunhundertsiebenundfünfzig Euro und einundsiebzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 21. Juli 2022 an die Antragsgegnerin zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 23% und die Antragsgegnerin zu 77%.

 
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