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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 121/23

Datum:
04.04.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 121/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2024:0404.20U121.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 14c O 97/23
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 05. Oktober 2023 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az. 14c O 97/23 – teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an dem jeweiligen rechtlichen Vertreter der Antragsgegnerinnen zu vollziehen ist, untersagt,

Schuhe mit nachfolgend abgebildeter Fersengestaltung, gekennzeichnet durch

in der/die Europäische Union herzustellen, anzubieten, zu bewerben, in Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen, wenn dies geschieht, wie nachfolgend abgebildet:

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Die Berufung der Antragsgegnerin ist gegenstandslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragsgegnerin.

 
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